Eine dieser Verhaltensregeln besagt, in welchen Fällen Bundestagsabgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen haben (Nr.
Der Bundestagspräsident leitet der Bundesregierung die Große Anfrage gemäß der Geschäftsordnung zu und fordert sie auf zu erklären, ob und wann sie die Anfrage beantwortet.
Er verweigerte die Ausfertigung nicht, legte aber seine Bedenken in einem Schreiben an den Bundeskanzler, den Bundestagspräsidenten und den Bundesratspräsidenten dar.