Dabei rief er die Beamten zur Befehlsverweigerung auf, nannte seine Festnahme ein Verbrechen und einen „Verfassungsbruch“, für den man die Verantwortlichen vor Gericht stellen werde.
Mit der Zeit distanzierte er sich aber vom Drill der Gruppe und wurde dann 1940 wegen Befehlsverweigerung gegen den Jugendgruppenführer ausgeschlossen.