Bei einem Einsatz in geschlossenen Einheiten erteilt anstelle des einzelnen Beamten (Ausweispflicht nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz) laut der entsprechenden Dienstvorschrift nur der Einsatzleiter Auskünfte über die Identität der Beamten.
Weltweit üblich ist eine Ausweispflicht bei Grenzübertritten (Grenzkontrolle), als Identitätsnachweis dient bei der Ein- und Ausreise in der Regel ein Reisepass.