Am Sitz der Friedensgerichte befinden sich ebenfalls Arbeitsgerichte, die Zuständigkeit erstreckt sich auf Angelegenheiten, die sich aus Arbeitsverträgen und Ausbildungsverträgen ergeben.
Die Vorteile liegen darin, dass der Bewerber sich vor Abschluss des Ausbildungsvertrags im Betrieb bewähren kann, so vermeidet der Betrieb ein unsicheres und aufwendiges Einstellungsverfahren.