Eine Arrondierung kann der Verbesserung des Grenzverlaufs dienen, der besseren Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur (Erschließung, Wege, Kanalisation etc.) oder grundsätzlich den Wert des ursprünglichen Grundstückes durch die größere Fläche vermehren.
Betriebsbezogene Zuschläge von je 15 % sind dann zulässig, wenn das Grundstück dem Pächter eine bessere Arrondierung des Betriebes ermöglicht und/oder für den Betrieb des Pächters günstig liegt.
Der äußeren Arrondierung des abteilichen Besitzes entsprach eine Straffung der Verwaltung (Einkünfterodel, Aufsicht über die Ministerialität), wobei die Schulden des Klosters abgebaut werden konnten und die Einnahmesituation sich entscheidend verbesserte.
Die westfälischen Zisterzienserklöster erwarben hauptsächlich durch Tausch und Erwerb ihren Grundbesitz und nicht durch Arrondierung und Erbschaften der Mönche.
Gefördert wurde diese Auflösung durch die Flurbereinigung, die neben der Arrondierung der zersplitterten landwirtschaftlichen Flächen zur Bildung einer Reihe von Siedlerhöfen besonders in den trockengelegten ehemaligen Moorgebieten führte.