Zu den von einer Behinderung betroffenen kognitiven Fähigkeiten zählten dagegen Aufmerksamkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Schlussfolgerung, Urteilsfähigkeit, Erinnerungsvermögen und Merkfähigkeit, Lernfähigkeit, Abstraktionsvermögen und Rationalität.
Fünfjährige Kinder hingegen verfügen bereits über ein hinreichend großes Abstraktionsvermögen, das es ihnen ermöglicht, selbst sehr große Zahlen kreativ zu benutzen, die außerhalb ihrer normalen Erfahrungswelt liegen.
Am auffälligsten sind die Verzögerung der kognitiv-intellektuellen Entwicklung im Kindesalter, die Lernschwierigkeiten in der Schule und das herabgesetzte Abstraktionsvermögen (wie Hängenbleiben am Detail oder am sinnlich Wahrgenommenen, Leichtgläubigkeit).
Dazu gehören zum Beispiel Fähigkeiten im Umgang mit Büchern bzw. Bilderbüchern, Bewusstsein über die Funktionen von Schrift, erste Buchstaben-Laut-Verbindungen, sprachliches Abstraktionsvermögen und Freude am Umgang mit Schrift.
In der Verhaltensforschung gilt das Erkennen des eigenen Spiegelbildes, das mittels Spiegeltest experimentell untersucht werden kann, als ein Zeichen von Intelligenz und Abstraktionsvermögen.
Es gibt Hinweise, dass die Volumenreduktion mit einer Verschlechterung kognitiver Fähigkeiten einhergeht, etwa einer schlechteren Orientierung, Defiziten bei verbalen Aufgaben, nachlassender Aufmerksamkeit und einem geringeren Abstraktionsvermögen.