Anders als die Erfüllung führen Rechtsgeschäfte des Gläubigers mit einem Gesamtschuldner nicht automatisch zu einer Wirkung zugunsten oder zuungunsten der anderen Gesamtschuldner.
Sie treten meist als Vokalzusammenstoß von Wortstamm und abgeleiteten Endungen auf, beispielsweise eineiig, variieren, assoziieren, Bebauung, Genugtuung, zuungunsten.
Es soll gewährleisten, dass in Einzelarbeitsverträgen von den Bestimmungen in einem Tarifvertrag nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden kann.