Im Zuge dieser Veränderung überließ er seinem Teilhaber die Sortimentsbuchhandlung „Perthes & Besser“, blieb jedoch zeichnungsberechtigt und übernahm den Großteil der Verlagsartikel.
Antragsteller mussten entweder „zeichnungsberechtigte Vertreter eines Einzeltreuhänders oder einer Treuhandgesellschaft“ oder hauptberuflich Revisor sein.