Auch hier zeigt er, wie die amerikanische Demokratie dieser Gefahr begegnete: durch Dezentralisation, durch die Lehre vom wohlverstandenen Eigennutz und durch eine Beeinflussung der dominierenden Verhaltensstandards durch das Christentum.
Aber auch bei schwerstgeschädigten Neugeborenen hält er Sterbehilfe für gerechtfertigt; er begründet dies damit, dass eine solche Sterbehilfe im wohlverstandenen Interesse dieser Neugeborenen liegt.
Da ein Haftungsverzicht in der Regel nicht dem Gefälligen, sondern der Haftpflichtversicherung zugutekäme, widerspräche er dem wohlverstandenen Interesse der Beteiligten.
Während jenes das grundsätzlich von den Eltern festzulegende, wohlverstandene Kindesinteresse markiert, bedeutet dieser das tatsächliche Kindesinteresse.