Alle Therapiegespräche wurden auf Tonband aufgenommen, Beurteiler schätzen ein, wieweit Therapeuten sich so verhielten, wie das Therapiekonzept es vorsah, und wie die Klienten darauf reagierten.
Entscheidende Frage dabei ist, wieweit die staatliche Schutzpflicht aus dem objektiven Gehalt der Grundrechte den Staat dazu ermächtigt, in Grundrechte Beteiligter einzugreifen.