Eine abweichende Einkommensteuerveranlagung ist durch eine unrichtige Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgeschlossen, da dieser lediglich eine widerlegbare Beweiswirkung bei der Veranlagung zukommt.
Eine Beweiserleichterung gilt für die Verursachung durch widerlegbare Vermutung, dass die Kausalität durch die gentechnisch veränderten Organismen gegeben ist ().
Wenn ein Regelbeispiel gerade nicht vorliegt, so spricht eine widerlegbare Vermutung gegen eine Strafmilderung bzw. Strafverschärfung; es handelt sich um einen klassischen Gegenschluss.
Bei Verschollenheit eines Menschen begründet die Todeserklärung die (widerlegbare) Vermutung, dass der Verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist (Abs.
Es spricht also bei Vorliegen eines Regelbeispiels nur eine widerlegbare Vermutung dafür, dass ein minder schwerer Fall bzw. ein besonders schwerer Fall vorliegt.