Er ist dem Feuerwehrkommandanten unterstellt und gegenüber den Abteilungskommandanten, dem Stadtjugendfeuerwehrwart, dem Präsidenten der Ehrenabteilung und dem Abteilungskommandanten des Musikzuges weisungsberechtigt.
Der Badedirektor war damals der ranghöchste Beamte des Großherzogtums vor Ort, ihm oblagen besonders die technischen Angelegenheiten, in wirtschaftlichen Fragen konnte er aber auch gegenüber anderen Abteilungen weisungsberechtigt sein.
Direktionssekretäre hingegen sind Beamte oder Angestellte, die direkt einem Behördenleiter oder einer Direktion unterstellt sind und diesem assistieren und meistens auch weisungsberechtigt sind.
Sie hat dieselben Funktionen und Rechte wie die Polizei und ist Fahrzeugführern von allen Fahrzeugen außer Luftfahrzeugen gegenüber weisungsberechtigt.
Die einzelnen Magistratsabteilungen sind in fachlicher Sicht den zuständigen Stadträten unterstellt, der Bürgermeister behält aber in der Regel das Durchgriffsrecht und ist gegenüber jedem Magistratsbediensteten weisungsberechtigt.