Dabei erfolgt die Transaktion nicht notwendigerweise über Bankkonten, sondern die Werteinheiten auf dem Speichermedium fungieren als vorausbezahltes Inhaberinstrument“.
Die Fahrgelderhebung kann auch bargeldlos und berührungsfrei erfolgen, z. B. über Handyticket, auch über Transponderkarten, die entweder nach dem Prinzip der Guthabenkarte („Pre-Paid-Karte“) arbeiten oder als vorausbezahlte Zeitkarte gelten.
Einige Zeit wurden auch für sechs bzw. zwölf Monate vorausbezahlte Premium-Accounts angeboten, die eine Ersparnis von jeweils ca. 5 bis 10 % gegenüber der Monatsgebühr ermöglichten.