Gegen ihn wird wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen und wegen des Verdachts ermittelt, er könnte Gesinnungsfreunden zu legalen Schusswaffen verholfen haben.
Trotz der Entfernung verfassungsfeindlicher Symbole aus dem Videomaterial wurde der Band die Verbreitung faschistoiden Gedankenguts und die gedankenlose Idealisierung nationalsozialistischer Ästhetik vorgeworfen.
Die Liste der Anklage umfasste 50 Punkte, darunter Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Holocaustleugnung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Das bayerische Finanzministerium vertritt die Auffassung, dass ein Nachdruck auch nach Erlöschen des Urheberrechts als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung strafbar sei.
Die Vorschrift wird als Staatsschutz- und abstraktes Gefährdungsdelikt klassifiziert und soll Propaganda für die Ziele verfassungsfeindlicher Organisationen verhindern.