Ihm wurden Vertrauensmissbrauch, Verschaffung rechtswidriger Vermögensvorteile und verbrecherische Untreue am sozialistischen Eigentum zur Last gelegt.
Hinzu kommt ein Bekanntheitsgrad in den Polizeiakten, welcher in Abhängigkeit vom Wert der Beute steigt und als verbrecherischer Ruhm interpretiert werden kann.