Indirekt lässt dies erkennen, dass er weder unvermögend noch einflusslos gewesen sein kann, das wahrscheinlich auch seinen Gerichtsverlauf beeinflusst hat.
Dabei handelte es sich um 38 größtenteils unvermögende Familien, die in den Grenzgebieten mit staatlicher Unterstützung zu günstigen Konditionen Häuser und Grundstücke erhielten.
Auf Gemeindekosten musste der Schutt abgefahren und das noch oben hängende Dach und die teilweise eingestürzten Seitenwände gestützt werden, da der Besitzer unvermögend war.