Eigenkapitalstarke Unternehmen können Verluste über einen längeren Zeitraum hinweg aus dem Eigenkapital auffangen und sind insolvenzfester als unterkapitalisierte Betriebe.
Durch die Förderung des Einsatzes von Landmaschinen konnte man die Verluste zwar teils auffangen, erhöhte aber die agrarprotektionistischen Ansprüche der ohnehin unterkapitalisierten und zu Investitionen genötigten Großgrundbesitzer.
Dieses (auch als Durchgriffshaftung bezeichnete Rechtsinstitut) ermöglichte dem Gläubiger einer unterkapitalisierten GmbH – entgegen dem im Regelfall geltenden Trennungsprinzip – auf das Privatvermögen der Gesellschafter zuzugreifen.
Danach müssten die einer unterkapitalisierten GmbH zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen in der Unternehmenskrise wie haftendes Eigenkapital behandelt werden, solange die Krise nicht überwunden sei.
Eigenkapitalstarke Unternehmen können Verluste über einen längeren Zeitraum hinweg aus dem Eigenkapital auffangen und sind insolvenzfester als unterkapitalisierte Betriebe, bei denen im Extremfall eine Überschuldung drohen kann.
Kommen sie dem nicht nach und führen eine unterkapitalisierte Gesellschaft in die Insolvenz, haften sie unter dem Gesichtspunkt der Existenzvernichtungshaftung.