So sollen drohende gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, wenn sich behandelnder Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter uneins sind über die Auslegung einer Verfügung.
Nach der Eroberung des Nordteils des Landes war sich die französische Nationalversammlung uneins, wie das neue Gebiet in den Staat integriert werden sollte.