Füllt jemand in fremdem Namen ein unausgefülltes Formular aus, stellt er eine unechte Urkunde her, wenn das Ausfüllen entgegen den Weisungen des anderen erfolgt.
Außerdem muss man beachten, dass eine Verfassung nur einen Rahmen abzugeben vermag, der durch konkrete Politik auszufüllen ist, aber auch unausgefüllt bleiben kann.