Die neuzeitliche Rechtsgeschichte wurde als Versuch gedeutet, ebendiesen vernünftig einsehbaren Rechtskonsens herzustellen, ohne allgemein den Glauben an den Geber dieser für das Zusammenleben unaufgebbaren Grundregeln zu fordern.
Das Christentum habe aber wichtige Voraussetzungen und unaufgebbare Werte wie Menschenwürde, Nächstenliebe und Frieden für das Gemeinwesen bereitgestellt, die der Staat und seine Institutionen nicht selbst erbringen und garantieren können.
Sie ist die unaufhebbare und unaufgebbare Identität der Geburt in einer festen sozio-religiösen hierarchischen Verflochtenheit in einer eigenen Kultur oder Subkultur.