Die im Grab des Senenmut abgebildeten astronomischen Konstellationen wurden taggenau übernommen, obwohl sich die astronomischen Ereignisse im ägyptischen Kalender zwischenzeitlich verlagert hatten.
Bei jüngeren Fällen ist zu beachten, dass die kenntnisunabhängige Verjährung taggenau zehn Jahre nach der Falschberatung eintritt, nicht etwa zum Jahresende zu laufen beginnt.
Wie bei einer Sonnenuhr konnten auch die Schatten der Durchlässe oder einzelner Holzpfähle auf Steine innerhalb der Anlagen weisen und somit eine taggenaue Bestimmung der astronomischen Punkte ermöglichen.