So heißt es in einer Stellungnahme: „Der Zeitdruck macht es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und ihre Asylgründe substantiiert vortragen zu können.
Manche Entscheidungen zu Gunsten der Kläger gründen wesentlich darauf, dass die Hersteller dieser sekundären Darlegungs- und Beweislast für die Nichtkenntnis des Vorstandes nicht substantiiert nachgekommen sind.
Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss inhaltlich eine substantiierte, in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist enthalten.
Der Antragsteller muss die Einzelfallumstände, die Beratungsbedarf begründen, substantiiert darlegen, es reicht nicht aus, die Notwendigkeit rechtlicher Beratung lediglich zu behaupten.
Hat man jedoch keine eigene Wahrnehmung, ist ein substantiiertes Bestreiten unmöglich, weshalb man in diesem Fall ausnahmsweise mit Nichtwissen bestreiten darf.
Es wird sowohl vertreten, dass der Streitgegenstand individualisierbar sein müsse, als auch, dass der Klageantrag substantiiert dargelegt werden müsse.
Der Begriff des substantiierten Vorbringens formuliert abstrakt die Frage danach, wie genau und wie detailliert eine Partei ihren Tatsachenvortrag im Einzelfall ausgestalten muss.