Ein Pfandrecht entsteht jedoch nicht, wenn Vorbehaltswaren vor ihrer Einbringung auf das Hotelgrundstück sicherungsübereignet wurden (betrifft insbesondere kreditfinanzierte Kfz).
Nach der Fertigstellung des Filmwerks wird dieses, sowie die daran bestehenden Rechte (§§ 89, 94 UrhG) ebenfalls an die Finanziers sicherungsübereignet, bzw. -zediert.
Sogar können Gegenstände sicherungsübereignet werden, die vom Sicherungsgeber noch nicht voll bezahlt worden sind, weshalb sie unter Eigentumsvorbehalt geliefert werden.