Die Gliederung nach dem Pandektensystem teilt das Zivilrecht in fünf (beziehungsweise sechs, mit eigenständigem Personenrecht) Teilbereiche ein: Allgemeiner Teil (in der Regel mit Personenrecht), Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht.
Behandelt wird römisches Recht, ohne hellenistische oder sonstige provinzialrechtliche Entwicklungen: Personenrecht, Familienrecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht, Verfahrensrecht (Prozess und Exekution), Strafrecht und die Rechtswirkungen öffentlicher Ehren und Ämter.
Wenn die entscheidende Instanz nicht in der Lage ist, die Gruppe zu akzeptieren, so führe das laut Surowieckis Aussagen dazu, dass das Personenrecht und das Recht zur Selbstinformation verloren gehen.