Der Betriebsvermögensvergleich setzt eine periodengerechte Gewinnermittlung durch doppelte Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Inventur) voraus.
So wird beispielsweise eine periodengerechte Abgrenzung zugelassen und die in der Privatwirtschaft nicht mehr übliche Bildung von Stillen Reserven unterstützt.
Wie alle handelsrechtlich zulässigen Verlustantizipationen dient auch die Wertberichtigung der Kapitalerhaltung, wobei auf eine periodengerechte Erfolgsermittlung verzichtet wird.
Kameralistik bezeichnet einerseits die rein formale Buchführungsmethode, die durch eine Einnahmenüberschussrechnung und periodengerechte Zuordnung gekennzeichnet ist.