Neben den immer wiederkehrenden Erinnerungen an die ostpreußische Küste malte sie Menschen in Landschaften, Frauengestalten, melancholische Selbstporträts und Kinderbilder.
Als Mittelinstanzen in den Provinzen fungierten fortan das brandenburgische Kammergericht, das ostpreußische Tribunal, die schlesischen Oberamtsregierungen und in den anderen Landesteilen die so genannten „Regierungen“.
Ab 1920 änderten sich die politischen Randbedingungen, da der Völkerbund das ostpreußische Gebiet nördlich der Memel abtrennte und als Memelland verwaltete.