Die Regelbetrag-Verordnung galt seit dem Kindschaftsreformgesetz 1998; ihre Vorgängerin war die seit 1970 gültige Regelunterhalt-Verordnung, die damals allerdings nur für den Unterhalt nichtehelicher Kinder galt.
Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein.
Auch fehlen nicht die typischen starken Viebigschen Frauengestalten, deren Problematik in einer Liebesgeschichte, dem Umgang mit nichtehelicher Schwangerschaft und Gedanken zum Kindsmord gestaltet ist.