1930 wurde das Antoniusheim erweitert, so dass fortan etwa 40 minderbegabte Mädchen dort unterkommen konnten, die von den Kreis- und Wohlfahrtsämtern vermittelt wurden.
Der Angeklagte, der bereits 1955 versuchte, einen Menschen zu vergiften, wurde von Psychologen als minderbegabt eingestuft, die des Weiteren bezweifeln, dass diese raffinierte Mordmethode von ihm selbst stammt.