In Einzelfällen wurden sogenannte liederliche Minderjährige auf Betreiben der Eltern festgehalten, die sich Verbrechen schuldig gemacht oder ihre adeligen oder vermögenden Eltern enttäuscht hatten.
Bei diesen Schüben wurden aus der österreichischen Reichshälfte stammende Delinquenten und „liederliche Weibsbilder“ zwangsweise ins Banat abgeschoben, was zur Verbreitung von Geschlechtskrankheiten beitrug.
Doch foppen die beiden nicht nur die Mitmenschen, das liederliche Duo versteht sich auch prächtig im Schnorren und kann so die eine oder andere Mahlzeit ergaunern.