Dabei dürfen nur solche Einzelwagnisse als kalkulatorische Kosten berücksichtigt werden, die nicht durch Fremdversicherung abgedeckt sind, weil ansonsten eine Doppelbelastung in der Kostenrechnung auftreten würde.
Die Finanzbuchhaltung ist von der Betriebsbuchhaltung (die auch kalkulatorische Kosten erfasst) organisatorisch abgetrennt; beide Bereiche ergeben die Gesamtbuchhaltung.
Die Kosten einer Information sind immer kalkulatorische Kosten, die willkürlich über Mischkalkulationen zugeordnet werden, in die ganz unterschiedliche Faktoren einfließen.