Wie alle Disziplinarmaßnahmen kann diese bei Verstößen gegen innerdienstliche Vorschriften und bei Verstößen gegen allgemeingültige Rechtsnormen verhängt werden.
Ein Problem für deren Auswertung besteht darin, dass zahlreiche dieser Schriften für innerdienstliche Zwecke vorgesehen waren und deshalb bibliografisch „graue Literatur“ darstellen.
Ferner behauptete er angeblich innerdienstliche Kenntnisse und beschimpfte einige Beamte einer internen Aufklärungsgruppe zu rechtsextremen Vorfällen bei der hessischen Polizei.