Problematisch dürfte eine Stellungnahme in Form eines Leserbriefes jedoch insofern sein, als dieser weder in Aufmachung noch im Umfang dem inkriminierten Artikel entsprechen muss.
Fraglich ist hier lediglich, inwieweit die Quelle gezielt Daten zu inkriminierten Geldern (z. B. im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Steuerhinterziehung, d. h. in aller Regel Schwarzgeld) erhoben und gesammelt hat.