Auch hier gilt, dass der Grenzgänger an mindestens 60 Tagen im Kalenderjahr nach Arbeitsende an den Wohnsitz heimkehren muss, da sich sonst die Besteuerung ändert.
Es ist auch die Mutter des Brillenschangs, welche ihm einen Job in der Stadt verschafft, sodass er aus der Umerziehung entlassen wird und heimkehren kann.
Diejenigen die von dem Wenigen, das sie verdient hatten, etwas beiseitelegen konnten, waren im Vergleich zu denen noch gut daran, die als Invalide heimkehrten.