Der halboffizielle Königszug hatte 15 Wagen, war nicht ganz so prunkvoll ausgestattet wie der offizielle Zug und stand Mitgliedern des Königshauses für private Reisen zur Verfügung.
Es handelt sich also um ein klassisches Rechtsbuch, eine halboffizielle Zusammenstellung ohne erkennbaren herrschaftlichen Auftrag, das wohl vor allem Praktikern in Recht und Verwaltung als Hilfsmittel diente.