Bei Terminkontrakten werden beispielsweise lediglich zwischen 3 % und 5 % durch Lieferung des Handelsobjekts erfüllt, der überwiegende Teil wird glattgestellt, weil der Kontrahent nicht am Handelsobjekt interessiert ist.
Um Spekulation handelt es sich, wenn zwischen einem Kassakauf und einem Kassaverkauf desselben Basiswerts ein größerer Zeitraum liegt oder ein Leerverkauf erfolgt, der mit einem Kassakauf glattgestellt wird.
Als glattgestellt gilt eine offene Position nur dann, wenn sie betraglich, laufzeitmäßig und von der Art des Basiswertes durch ein spiegelbildliches Gegengeschäft gedeckt ist.