In ihre Amtszeit fiel die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs von drei auf sechs Monate, die Verabschiedung eines Gesetzes gegen den Femizid und die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei getrenntlebenden Eltern.
Bezüglich der elterlichen Sorge wird zwischen dem Sorgerecht am Kinde während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft und dem Sorgerecht am Kinde bei getrenntlebenden Eltern unterschieden.