Auch alle übrigen Kredite, die durch diese Kreditnehmer gewährleistet (Bürgschaft/Garantie, gesamtschuldnerische Haftung) sind, können durch Kommunalobligationen refinanziert werden.
Typische Kreditsicherheiten von dritten Sicherungsgebern sind (neben den aufgezählten Arten) die Bürgschaft, Garantie oder gesamtschuldnerische Mithaftung.
Eine solche Vereinbarung ändert nichts an der Haftung im Außenverhältnis (bei Hauptmietern gesamtschuldnerische Haftung), sondern entfaltet nur interne Wirkung.
Weitere Sicherheiten im Firmenkundenbereich sind die Negativerklärung, die Patronatserklärung oder die verschiedenen Formen der Mithaftung außerhalb der Bürgschaft (wie etwa Garantie, Schuldbeitritt, kumulative Schuldübernahme oder gesamtschuldnerische Haftung).
Auch die Fähigkeit einer GbR, eigene Verbindlichkeiten (und nicht nur gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten der Gesellschafter) einzugehen und eigene Ansprüche zu erlangen, wurde anerkannt.