Daneben sind die Mieteinnahmen aus den drei gemeindeeigenen Wohnungen Bestandteil der Finanzierung, ebenso wie die Einnahmen der Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Konkrete Beispiele hierfür sind das Bestellen der Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeinderat), der Gemeindebediensteten oder der Verwaltung der gemeindeeigenen Verkehrsflächen.