Aufgrund des geltenden Gesamtdeckungsprinzips können diese abgeführten Steuern nicht zweckgebunden mit den Aufwendungen für die Erhaltung und/oder Modernisierung von Straßen und Infrastruktur gegengerechnet werden.
Dabei müssen aber Ausgaben bis zur Einstellung der Bauarbeiten an der noch weitgehend unvollendeten steinernen Wallfahrtskirche in Höhe von 16.600 fl gegengerechnet werden.
Dabei wird außer Acht gelassen, dass die Freude, die Kinder ihren Eltern bringen, einen immateriellen Nutzen darstellen, den man „gegenrechnen“ müsste, sofern sie diese Freude empfinden.
Der Handel zwischen den Ländern dieses Verbunds sollte mithilfe eines Clearingsystems abgerechnet werden, das die Binnen-Exporte unter festgesetzten Preisen der einzelnen Güter mit den Binnen-Importen gegenrechnen sollte.
Steuern und Umlagen werden in der Weise berücksichtigt, wie sie im Endpreis enthalten sind: Einfuhrpreise werden daher ohne Mehrwertsteuer angesetzt, da sie im Zuge des Vorsteuerabzugs gegengerechnet werden.
Außerdem wird auf das sogenannte Kopplungsprinzip verwiesen: Stehen bei einem Objekt ohnehin umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an, lässt sich eine tiefe Sanierung durch das Gegenrechnen dieser Kosten wirtschaftlicher darstellen.