Um die Garantie auszulösen, musste der Scheckaussteller zusätzlich die sogenannte eurocheque-Karte vorlegen, deren Nummer auf der Rückseite des Schecks vermerkt wurde.
Aufgrund der guten Akzeptanz des Geldausgabeautomat-Services und der großen Anzahl emittierter eurocheque-Karten wurde Ende 1983 die Geldbehebungsfunktion auch auf die eurocheque-Karte gebracht.