Nach ihrer Beendigung verliert die Betriebsvereinbarung zwar ihre zwingende Wirkung, aber im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung wirkt sie nach (Abs.
Das änderte sich in der augustäischen Zeit, denn Fideikommisse wurden gerichtlich erzwingbar, womit sich die Rechtsstellung des Erben nachhaltig verschlechterte.