Datenpannen sind Verstöße gegen die Datensicherheit und den Datenschutz, bei denen Staatsgeheimnisse, Betriebsgeheimnisse oder personenbezogene Daten Unberechtigten vermutlich oder erwiesenermaßen bekannt geworden sind.
Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.