Sie nutzen also auch natürlich vorhandene Gewässer (keine Bauwerke), als auch eigens dafür gebaute Wasserwege (z. B. Kanäle) oder eigens dafür baulich ertüchtigte natürliche Gewässer.
Beim Um- und Neubau galt es vor allem, die Anlagen nach den geltenden Brandschutznormen zu errichten bzw. die Bestandskonstruktionen entsprechend zu ertüchtigen.