Für die Suche kann erkennungsdienstliches Material (Lichtbilder und Fingerabdruckblätter), Personenbeschreibungen (z. B. Phantombilder und Lichtbilder der Justizvollzugsanstalten) zur Hilfe genommen werden.
So ist der Polizeivollzugsangestellte beispielsweise befugt, zur Gefahrenabwehr die Identität einer Person festzustellen oder sie zu durchsuchen, im Gefangenenüberwachungsdienst dürfen auch erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Bis in die Zeit Justinians wurden ergänzende oder abändernde Anordnungen getroffen, um die erkennungsdienstlichen Maßnahmen an die Gegebenheiten anzupassen.
Ihre technische Bedeutung hat mit der Entwicklung anderer Erkennungsdienstlicher Methoden wie z. B. der Videoüberwachung und dem Genetischen Fingerabdruck an praktischer Bedeutung verloren.
Die Wachpolizei ist unter anderem für Objektschutz, Fußstreife und erkennungsdienstliche Behandlungen zuständig, welche aber auch durch die Schutzpolizei durchgeführt werden.