Zweck der Bewertung eines Vermögensgegenstands zu Anschaffungskosten ist einerseits, die Anschaffung als einen erfolgsneutralen Vorgang abzubilden, denn die Anschaffungskosten entsprechen als Gegenleistung dem Wert des gelieferten Vermögensgegenstands.
Bei der Neubewertungsmethode (englisch revaluation model) werden Abschreibungen sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, Zuschreibungen werden dagegen zunächst erfolgsneutral in einer Neubewertungsrücklage verbucht.
Damit wird buchungstechnisch der Umstand nachvollzogen, dass der Zugang zunächst erfolgsneutral ist und lediglich ein Aktivtausch mit liquiden Mitteln stattfindet.