Auch die Betreuung vorschulpflichtiger Kinder und die Verschickung von Müttern in Erholungsheime gehörten zu den möglichen Leistungen, wobei die Auswahl wiederum unter „erbbiologischen“ Gesichtspunkten erfolgte.
Innerhalb der Biologie und der Medizin waren biologistische Sichtweisen besonders in der erbbiologischen Eugenik der Jahre zwischen 1900 und 1920 einflussreich.