Ist in einem Tarifvertrag die Schriftform für den Arbeitsvertrag vorgeschrieben, so kann es sich dabei um eine konstitutive oder nur deklaratorische Regelung handeln.
Die E-101-Bescheinigungen müssen demnach als verbindlich angesehen werden, „und zwar nicht nur ‚in der Regel’ oder bloß ‚deklaratorisch’, sondern nahezu ausnahmslos und konstitutiv“.
Die Handelsregistereintragung der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wirkt nicht konstitutiv, sondern hat nur eine – auf den Errichtungsvorgang im Ausland hinweisende – deklaratorische Bedeutung.
Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis liegt vor, wenn die Vertragspartner die von ihnen angenommene Rechtslage lediglich eindeutig dokumentieren und fixieren wollen.