Der Auswärtige Dienst, die Bundeswehr, die Verwaltung der Bundesstraßen und der Schifffahrt sowie die Bundesfinanzverwaltung werden als bundeseigene Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau geführt.
Sie soll die bundeseigenen Immobilien, Grundstücke und sonstigen Liegenschaften (z. B. Staatsforsten) möglichst wirtschaftlich verwalten, verwerten und auch veräußern.
Die Finanzierung der bundeseigenen Eisenbahnen erfolgt durch den Bund, die durch Finanzierungsvereinbarungen und Finanzpläne sowie den Bundesschienenwegeausbauplan nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz abgesichert ist.