Vielmehr verfügt es über Anwendungen für die Rechnungsstellung und das Mahnwesen sowie über eine Anwendungspalette zentraler buchhalterischer Funktionen.
Der Leistungsempfänger zahlt mangels Berechnung der Umsatzsteuer weniger, der Unternehmer kann mangels buchhalterischer Erfassung des Zahlungsvorgangs die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft- sowie Gewerbesteuer) verkürzen.