Um potenziell gefährdete Arbeitskräfte, die mit Blei oder bleihaltigen Verbindungen in Kontakt kommen könnten, zu schützen, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einhalten.
1989 wurden bleihaltige Anstriche und Beschichtungen vollständig verboten, der Einsatz von bleihaltiger Munition wurde ab 2005 in einigen Bundesländern teilweise verboten.
Jedoch hatten sich die Verhältnisse in den Nachkriegsjahren stark verändert: Zum einen war die Nachfrage nach bleihaltigen Farbenzinkoxid wegen anderer Konkurrenzprodukte z. B. Lithopone gesunken.